Sie möchten nicht immer nur zuschauen. Kurze Rundflüge sind Ihnen zu wenig? Sie haben bereits Erfahrung mit dem Dreiachser, Trike, Motorschirm oder Hubschauber und möchten nun ein völlig neues Ultraleichtflug-Gefühl mit einem Gyrocopter ausprobieren?
Dann sind sie bei mir richtig!
In den Sommermonaten schulen wir hauptsächlich im nördlichen Teil Europas. Größtenteils im neuen Flugzentrum am Flugplatz Excalibur City, unmittelbar an der österreichischen Grenze zu Tschechien (Grenzübergang Kleinhaugsdorf), rund 45 Autominuten Wien entfernt.
Als gebürtiger Österreicher bin ich natürlich auch in meinem Heimatland zu allen ‚Schandtaten‘ bereit. An Flugplätzen in Österreich und in meiner ‚alten‘ Heimat, der Pyhrn-Priel-Region.
Vorraussetzungen
ohne fliegerische Voraussetzung
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre und die UL-Lizenz kann ab dem Alter vom 17 Jahren ausgestellt werden.
UL-Flugausbildung Theorie
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
die Theorie-Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat Ihrer Wahl.
UL-Flugausbildung Praxis
- Mind. 30-35 h Flugpraxis auf dem Gyrocopter, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (mind. 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Mindestens 3 Solo-Überlandflüge mit mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf fremdem Platz
- Praxisprüfung durch Prüfungsrat
Mit der Anmeldung zur Flugausbildung müssen folgende Unterlagen bei der Flugschule vorliegen:
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Anmeldeformular zur Flugausbildung zur genehmigenden Stelle
- Kopie des Personalausweises oder Passes
Für praktische Prüfung/ Lizenzerteilung sind nach nachzureichen:
- Antrag zur Lizenzausstellung
- Ausgefülltes Flugbuch mit Bestätigungen Fluglehrer Ausbildungsnachweisheft
- Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Passagierberechtigung
Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Piloten, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit Erteilung der Lizenz nach § 44 Abs. 1 als erteilt. Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt.
Eine Erfahrung von unschätzbarem Wert.
Die kombinierte Ultraleichtflugausbildung bietet für jemanden, der nicht nur zu Hause fliegen will, einen großen Praxisvorsprung. Diese Schulung vermittelt schon während der Flugausbildung das notwendige Wissen zum Fliegen im Ausland. Lernen Sie von der ersten Flugstunde an, ohne Mehraufwand, worauf es wirklich ankommt, lernen sie bei Profis.
Anfragen über die genauen Leistungen geben wir gerne telefonisch +43 (0)664 1021424 oder per email >